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   OLG Hamm, 25.01.2011 - I-15 W 674/10   

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https://dejure.org/2011,11365
OLG Hamm, 25.01.2011 - I-15 W 674/10 (https://dejure.org/2011,11365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2011 - I-15 W 674/10 (https://dejure.org/2011,11365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - I-15 W 674/10 (https://dejure.org/2011,11365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvi-online.de

    InsO § 89; GBO § 29; ZPO § 867
    Vollstreckung von Neugläubigern in das insolvenzfreie Schuldnervermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 89; GBO § 29; ZPO § 867
    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1068
  • FGPrax 2011, 169
  • Rpfleger 2011, 431
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 07.01.2003 - 16 U 156/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2011 - 15 W 674/10
    Handelt es sich bei dem Gläubiger jedoch um einen Neugläubiger , d.h. um einen Gläubiger, dessen Anspruch gegen den Insolvenzschuldner erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden ist, ist zu differenzieren: Neugläubiger dürfen zwar nicht in die Insolvenzmasse vollstrecken, da diese für die Befriedigung der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger vorbehalten ist; sie haben aber sehr wohl das Recht, in das vom Insolvenzverfahren nicht erfasste insolvenzfreie Vermögen des Schuldner zu vollstrecken (OLG Celle, ZInsO 2003, 128; Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Kuleisa, 3. Aufl., § 89 InsO, Rn. 7; Graf-Schlicker/Breitenbücher, InsO, 2. Aufl., § 89, Rn. 1; Nerlich/ Römermann/Wittkowski, InsO, Stand: Sept. 2010, § 89, Rn. 20; Kreft/Kayser, InsO, 5. Aufl., § 89, Rn. 14; Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung/App, 5. Aufl., § 89, Rn. 5; Münchener Kommentar zur InsO/Breuer, 2. Aufl., § 89, Rn. 26; Hess, Insolvenzrecht, Band I, § 89 InsO, Rn. 14; Jaeger, InsO, 1. Aufl., § 89, Rn. 25; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 89, Rn. 19).
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